Münzen Deutschland - Werte - Ankauf - Preislisten

Münzen aus Deutschland - Münzwert - Münzankauf - Preiskatalog

Goldstandard

Als Goldstandard bezeichnet man die Deckung einer Währung durch Gold. Das Umtauschverhältnis zwischen Bargeld und Gold bezeichnet man als Goldparität. Damit ist die (theoretische) Verpflichtung der Zentralbank verbunden, Bargeld jederzeit in eine entsprechende Menge Gold umzutauschen (Verpflichtung zur Konvertibilität). Aus dem Besitz eines Geldscheins ergibt sich somit ein direkter Anspruch auf eine bestimmte Menge Gold, was aber in Deutschland laut Bankgesetz vom 14. März 1875, § 18, nur Einlösung in „coursfähiges“ deutsches Geld bedeutete. Praktisch hieß das, dass man als Bürger neben Goldmünzen (=Kurantgeld) oder Silbertalern (bis 1907) evtl. auch Scheidemünzen und papierne Reichskassenscheine − je nach Kassenlage − an den Bankkassen auf Verlangen erhielt.Der reine Goldstandard stellt einen Sonderfall der Wechselkursparität dar und existiert eigentlich nur in der Theorie. In der Praxis hatten die klassischen Goldstandardländer nur einen sog. „Goldanker“, der bewirken sollte, dass eine Papier- und Scheidemünzeninflationierung (Bargeldinflationierung) durch gesetzliche Goldhinterlegungspflichten „abgebremst“ wird. Auf die Buchgeld- bzw. Kreditgeldschöpfung der Geschäftsbanken hatte das jedoch keinen Einfluss, so dass der Goldstandard eigentlich schon ab etwa 1900 durch das Buchgeld in den Hauptindustrieländern unterlaufen wurde, was damalige gewisse inflationäre Tendenzen ab etwa 1900 mit erklären würde.Schon zur Zeit des Silberstandards machten die Regierungen die Erfahrung, dass nie gleichzeitig alle Geldscheine, z. B. vor Kriegsbeginn oder einer Wirtschaftskrise, zum Umtausch in Kurantgeld an den Bankschaltern zum Umwechseln präsentiert wurden. Folglich konnten die Regierungen schon im 18. und 19. Jahrhundert über ihre Zentralbanken (auch wenn sie oft formal juristisch Privatbanken waren) immer mehr ungedecktes Papiergeld (und das notfalls mit Zwangskurs) in Umlauf setzen, als sie Gold oder Silber in ihren Tresoren zum evtl. Umtausch vorhalten mussten. Notfalls konnte man ja die Einlösbarkeit der Banknoten in Kurantmünzen per Gesetz sofort aussetzen, was z. B. in England zur Zeit der napoleonischen Kriege auch geschah. Erinnert sei hier an die (nur) Dritteldeckung der Reichsbanknoten und die Aufhebung der Einlösbarkeit dieser Banknoten in Metallgeld zu Beginn des 1. Weltkrieges in Deutschland, was dann ebenso in Österreich und den Ländern der Lateinischen Münzunion geschah.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Goldstandard aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.