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Bestimmungen und Vorschriften

2-Euro-Gedenkmünzen sind spezielle von den Mitgliedstaaten der Eurozone geprägte und ausgegebene Euromünzen, welche dort seit 2002 offizielles Zahlungsmittel sind. Diese gedenken hauptsächlich historisch bedeutsamer Jahrestage oder lenken die Aufmerksamkeit auf besondere gegenwärtige Ereignisse. Bis Ende 2008 wurden 39 verschiedene Prägungen von Sondermünzen vorgenommen – sechs im Jahr 2004, acht im Jahr 2005, sieben im Jahr 2006, acht im Jahr 2007 und zehn im Jahr 2008, wobei die 2-Euro-Gedenkmünze „50 Jahre Römische Verträge“ als Gemeinschaftsausgabe in 13 verschiedenen Versionen herausgegeben wurde.

Zwei-Euro-Gedenkmünzen sind mittlerweile Sammlerstücke.

In den ersten Jahren durften die vor 2002 festgelegten länderspezifischen Bildseiten der Euromünzen nicht geändert werden. Der Europäische Rat setzte dieses Verbot zum 1. Januar 2004 außer Kraft. Auf dieser Entscheidung basiert die Zwei-Euro-Gedenkmünze. Jedoch gelten immer noch Empfehlungen und Einschränkungen.

Zwei Bestimmungen begrenzen die Gestaltung. Die erste davon befasst sich damit, dass alle Euro-Münzen auch weiterhin dieselbe Wertseite haben. Außerdem sollte die Normbildseite nicht vor 2008 verändert werden, es sei denn das abgebildete Staatsoberhaupt stirbt davor. (Dieser Fall trat bereits in Monaco und der Vatikanstadt ein, deren Staatsoberhäupter Rainier III. und Papst Johannes Paul II. im Jahr 2005 verstarben. Somit wurden die Bildseiten für die Münzprägungen im Jahr 2006 verändert.)

Weitere Verordnungen regeln die Häufigkeit und Zahl der Gedenkmünzen. Jeder Mitgliedstaat soll nur eine Gedenkmünze im Jahr veröffentlichen, und diese ist mit dem Wert einer Zwei-Euro-Münze festgelegt. Die gesamte Anzahl der Münzen, die in einem Jahr im Umlauf geraten, soll die Höchstgrenze von folgenden zwei Werten nicht übersteigen:

  • 0,1 % der gesamten Anzahl der Zwei-Euro-Münzen im Umlauf in der Eurozone. Diese Grenze kann in Ausnahmefällen bis zu 2,0 % angehoben werden, falls das dargestellte Ereignis besonders bemerkenswert ist. In diesem Fall sollte der dementsprechende Staat keine weiteren Gedenkmünzen in den folgenden vier Jahren ausgeben.
  • 5,0 % der gesamten Zahl der Zwei-Euro-Münzen in dem Staat, der die Gedenkmünzen herausgibt.

Die Gestaltungsrichtlinien zur Neugestaltung der Euro-Münzen gilt auch für neue 2-Euro-Gedenkmünzen ab 2006. So soll der Name des Herausgeberstaats (vollständig oder abgekürzt) aufgeprägt sein. Auf eine Wiederholung der Wertangabe auf der nationalen Seite soll verzichtet werden, es sei denn, im entsprechenden Land wird ein anderes als das lateinische Alphabet verwendet.

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